Das Alterssparkapital besteht aus Sparbeiträgen, berechnet gemäss einem bestimmten Prozentsatz des versicherten Lohns, aus Rückkaufszahlungen und Freizügigkeitsbeiträgen ehemaliger Institutionen sowie aus der Rendite des investierten Portfolios. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestverzinsung nach BVG und eine Kapitalgarantie ist nicht gewährleistet. Die Rendite steht jedoch der versicherten Person zu.
Die Versicherten haben die Möglichkeit ihr Altersguthaben nicht nur mittels ordentlichen Einkäufen zu äufnen sondern auch mittels der Finanzierung des „Spezialfonds vorzeitige Pensionierung“ und des „Spezialfonds AHV-Überbrückungsrente“. Mit diesen Beiträgen profitiert man von denselben steuerlichen Vorteilen wie dies bei den ordentlichen Einkäufen der Fall ist.
Die Altersgutschriften betragen 10%, 12%, 15%, 20%, 25% und 30%. Sie berechnen sich auf dem versicherten Lohn gemäss Vorsorgeplan. In der Regel beginnt die Äufnung der Altersgutschriften im Alter von 25 Jahren, sie kann aber auch bereits im Alter von 18 Jahren beginnen, was das Potential für die Bildung des Vorsorgeguthabens noch erheblich vergrössert.