Die Altersleistungen entsprechen dem Vorsorgeguthaben, welches in Kapitalform ausbezahlt wird, sofern drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt keine Einkäufe getätigt wurden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Die Flexibilität ist gewährleistet, weil auch Teilpensionierungen möglich sind. Ausserdem kann die Pensionierung bis zum Alter von 70 Jahren aufgeschoben oder die frühzeitige Rente ab dem Alter von 58 Jahren bezogen werden.
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