Leistungen

Plan 1Plan 2Plan 3Plan 4 
MinimaOptimaMaximaSpecifica
Invalidenrente Keine 25% 40% nach Bedarf
Invaliden-Kinderrente Keine 8% 8% nach Bedarf

Wartefrist für Beitragsbefreiung

3. Monate 3. Monate 3. Monate 3. Monate

Ehegatten-und Partnerrente

Keine 8% 24% nach Bedarf
Lebenspartnerrente Keine 8% 24% nach Bedarf
Waisenrente Keine 8% 8% nach Bedarf

Zusätzliches Todesfallkapital

200% 200% 300% nach Bedarf

Rückgewähr des Vorsorgekapitals

100% 100% 100% nach Bedarf
Wartefrist für Invalidenrenten    - 24 Monate 24 Monate 24 Monate

 

Jede Firma kann die Risikoleistungen ihrer Firma nach dem Versicherungsbedarf der Versicherten definieren. Zur Auswahl stehen drei vordefinierte Risikopläne sowie ein modularer Risikoplan. Letzterer eignet sich hervorragend für die Absicherung von spezifischen Bedürfnissen der Versicherten.

 

Die Leistungen im Risikobereich beinhalten sämtliche vorteilhaften Aspekte auf dem Gebiet der Vorsorge und Steuern, welches den Versicherten, nicht nur bezüglich der Vorsorge, sondern auch bezüglich der Steuern ermöglicht, ihre Vorsorgesituation während der Versicherungsdauer sowie im Alter zu optimieren

 

Bei Erreichen des Rentenalters hat der Versicherte Anspruch auf die Kapitalauszahlung, auch wenn dieser Invalidenrentenbezüger ist. Im Todesfall des Versicherten erhält der überlebende Ehegatte/Partner das angesparte Kapital zusätzlich zu den allfällig versicherten Ehegatten-/Partnerrenten und Todesfallsummen. Wenn im Risikoplan ausser der Prämienbefreiung keine Invalidenrenten versichert sind, können die Versicherten im Invaliditätsfalle gemäss IV innerhalb einer sechsmonatigen Frist den Kapitalbezug verlangen.

 

Publikationen