Plan 1 | Plan 2 | Plan 3 | Plan 4 | |
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Minima | Optima | Maxima | Specifica | |
Invalidenrente | Keine | 25% | 40% | nach Bedarf |
Invaliden-Kinderrente | Keine | 8% | 8% | nach Bedarf |
Wartefrist für Beitragsbefreiung |
3. Monate | 3. Monate | 3. Monate | 3. Monate |
Ehegatten-und Partnerrente |
Keine | 8% | 24% | nach Bedarf |
Lebenspartnerrente | Keine | 8% | 24% | nach Bedarf |
Waisenrente | Keine | 8% | 8% | nach Bedarf |
Zusätzliches Todesfallkapital |
200% | 200% | 300% | nach Bedarf |
Rückgewähr des Vorsorgekapitals |
100% | 100% | 100% | nach Bedarf |
Wartefrist für Invalidenrenten | - | 24 Monate | 24 Monate | 24 Monate |
Jede Firma kann die Risikoleistungen ihrer Firma nach dem Versicherungsbedarf der Versicherten definieren. Zur Auswahl stehen drei vordefinierte Risikopläne sowie ein modularer Risikoplan. Letzterer eignet sich hervorragend für die Absicherung von spezifischen Bedürfnissen der Versicherten.
Die Leistungen im Risikobereich beinhalten sämtliche vorteilhaften Aspekte auf dem Gebiet der Vorsorge und Steuern, welches den Versicherten, nicht nur bezüglich der Vorsorge, sondern auch bezüglich der Steuern ermöglicht, ihre Vorsorgesituation während der Versicherungsdauer sowie im Alter zu optimieren
Bei Erreichen des Rentenalters hat der Versicherte Anspruch auf die Kapitalauszahlung, auch wenn dieser Invalidenrentenbezüger ist. Im Todesfall des Versicherten erhält der überlebende Ehegatte/Partner das angesparte Kapital zusätzlich zu den allfällig versicherten Ehegatten-/Partnerrenten und Todesfallsummen. Wenn im Risikoplan ausser der Prämienbefreiung keine Invalidenrenten versichert sind, können die Versicherten im Invaliditätsfalle gemäss IV innerhalb einer sechsmonatigen Frist den Kapitalbezug verlangen.