Die Elite Stiftung 1e wurde im Juni 2019 als Antwort auf die Richtlinie der Eidgenössischen Aufsichtskommission für die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge über die so genannten "1e"-Pläne gegründet, die von den in diesem Bereich tätigen Stiftungen verlangt, ausschließlich diese Art von Leistungen anzubieten. Diese Pläne wurden von der Elite Vorsorgestiftung bereits seit 2007 unter der Rubrik "Kategorie B" angeboten. Arbeitgeber, die dieser Kategorie angehören, sind alle in die Elite Stiftung 1e überführt worden, die jetzt ausschliesslich diese Art von Mitgliedern hat.
Mit der Elite Stiftung 1e kann, innerhalb einer Versichertengruppe, der Teil des Lohnes, der 132'300.- CHF übersteigt bis zu einem maximal versicherbaren Lohn nach BVG von 882'000 CHF versichert werden. Der Versicherte kann den Vermögensverwalter unter den von der Stiftung genehmigten Institutionen sowie eine individuelle oder kollektive Anlagestrategie innerhalb der geltenden Gesetze der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wählen.
Die Stiftung ist keinem Langlebigkeitsrisiko ausgesetzt, da die Rentner nicht mittels den Vermögenswerten finanziert werden. Invaliditäts- und Todesfallrisikoleistungen sind voll rückversichert. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die den internationalen IFRS-Rechnungslegungsvorschriften unterliegen und Mitglieder der Elite Stiftung 1e sind, die Verbindlichkeiten der beruflichen Vorsorge in ihrer Bilanz nicht mehr berücksichtigen, da diese Pläne mit IAS 19 übereinstimmen.
Folgende einzigartigen Vorteile bietet eine leistungsfähige und den Bedürfnissen der Versicherten angepasste berufliche Vorsorge: